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   LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14   

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https://dejure.org/2014,44258
LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14 (https://dejure.org/2014,44258)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.11.2014 - 12 Sa 982/14 (https://dejure.org/2014,44258)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. November 2014 - 12 Sa 982/14 (https://dejure.org/2014,44258)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall

  • IWW

    § 3 Abs. 1 MuSchG, § ... 3 Abs. 2 MuSchG, § 6 MuSchG, § 17 Satz 2 MuSchG, § 17 Abs. 2 BEEG, §§ 17 Satz 2 MuSchG, 17 Abs. 2 BEEG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 4 BUrlG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 BUrlG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 4 ArbPlSchG, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 17 BEEG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, § 15 f. BEEG, § 3 Abs. 1 BUrlG, §§ 133, 157 BGB, § 139 BGB, § 306 BGB, § 11 Abs. 1 BUrlG, §§ 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall von Urlaubsansprüchen nach Rückkehr eines Arbeitnehmers aus der Elternzeit und dauerhafter Erkrankung nach dem Ende der Elternzeit

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 7 Abs. 2 Richtlinie 2003/88/EG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 4 ArbPlSchG; §§ 15, 17 Abs. 2 BEEG; §§ 4, 3, 7 Absätze, 1, 4 BUrlG; § 17 Satz 2 MuSchG
    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit - Verfall

  • rechtsportal.de

    Verfall von Urlaubsansprüchen nach Rückkehr eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin aus der Elternzeit und dauerhafter Erkrankung nach dem Ende der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit nach beendeter Elternzeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    aa)Maßgebend sind dabei der Wortlaut, der systematische Gesamtzusammenhang, die Entstehungsgeschichte und der Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat (BAG 20.05.2008 - 9 AZR 219/07, AP Nr. 12 zu § 17 BErzGG Rn. 20).

    Die Inanspruchnahme von Elternzeit soll mithin - insoweit wird ein vorheriger möglicher Verfall vorausgesetzt - nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führen (BAG 20.05.2008 a.a.O. Rn. 33).

    Dieser unterliegt dann denselben Verfallfristen wie der Urlaub in diesem Zeitraum (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Übertragung Rn. 18; BAG 20.05.2008 a.a.O. Rn. 31).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die zur Frage der zweiten Elternzeit und Urlaubsabgeltung bereits ausgeführt hat, dass das zeitliche Band zwischen der Entstehung des Urlaubs und seiner zeitlichen Inanspruchnahme im Falle des § 17 BErzGG (jetzt § 17 Abs. 2 BEEG) erheblich gelockert ist (BAG 20.05.2008 a.a.O. Rn. 29 f.).

    Wenn sie diese Elternzeit wählt und im Anschluss daran durchgehend arbeitsunfähig erkrankt, wäre ein Verfall ihres Urlaubsanspruchs unvermeidlich (vgl. BAG 20.05.2008 a.a.O. Rn. 36).

    Die Intensität der gerichtlichen Kontrolle richtet sich deswegen vor allem danach, ob der Arbeitnehmer die ihn benachteiligende Maßnahme vermeiden kann (BAG 20.05.2008 a.a.O. Rn. 33).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    Dem einzelvertraglich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein Gemeinschaftsrecht entgegen (BAG 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, NZA 2009, 538 Rn. 81).

    Für einen Regelungswillen der Parteien des Einzelarbeitsvertrags, der zwischen gesetzlichen und übergesetzlichen vertraglichen Ansprüchen unterscheidet, müssen im Rahmen der Auslegung nach §§ 133, 157 BGB deutliche Anhaltspunkte bestehen (BAG 24.03.2009 a.a.O. Rn. 84).

  • ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14

    Beanspruchung von Resturlaub durch Arbeitnehmerinnen wegen eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 575/10

    Verfall tarifvertraglicher Urlaubsansprüche (TVöD)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    Für tarifliche Regelungen geht das Bundesarbeitsgericht dabei davon aus, dass entscheidend ist, ob vom Fristenregime des BUrlG abgewichen oder zumindest durch die Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erkennbar gemacht wird, dass der Arbeitnehmer für den Mehrurlaub das Verfallsrisiko tragen soll (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10, DB 2011, 2150 Rn. 28; BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10, NZA-RR 2013, 48 Rn. 12; BAG 12.11.2013 - 9 AZR 551/12, NZA 2014, 383 Rn. 12).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    Für tarifliche Regelungen geht das Bundesarbeitsgericht dabei davon aus, dass entscheidend ist, ob vom Fristenregime des BUrlG abgewichen oder zumindest durch die Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erkennbar gemacht wird, dass der Arbeitnehmer für den Mehrurlaub das Verfallsrisiko tragen soll (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10, DB 2011, 2150 Rn. 28; BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10, NZA-RR 2013, 48 Rn. 12; BAG 12.11.2013 - 9 AZR 551/12, NZA 2014, 383 Rn. 12).
  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 551/12

    Urlaubsabgeltung - Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    Für tarifliche Regelungen geht das Bundesarbeitsgericht dabei davon aus, dass entscheidend ist, ob vom Fristenregime des BUrlG abgewichen oder zumindest durch die Differenzierung zwischen Mindest- und Mehrurlaub erkennbar gemacht wird, dass der Arbeitnehmer für den Mehrurlaub das Verfallsrisiko tragen soll (BAG 12.04.2011 - 9 AZR 80/10, DB 2011, 2150 Rn. 28; BAG 22.05.2012 - 9 AZR 575/10, NZA-RR 2013, 48 Rn. 12; BAG 12.11.2013 - 9 AZR 551/12, NZA 2014, 383 Rn. 12).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    (BAG 07.08.2012 - 9 AZR 353/10, NZA 2012, 1216 Rn. 32).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    Dieser unterliegt dann denselben Verfallfristen wie der Urlaub in diesem Zeitraum (BAG 11.04.2006 - 9 AZR 523/05 - AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Übertragung Rn. 18; BAG 20.05.2008 a.a.O. Rn. 31).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    1.Richtig ist allerdings, dass das Bundesarbeitsgericht bislang davon ausgegangen ist, dass nicht genommener Erholungsurlaub, der aufgrund von Elternzeit übertragen und aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht nach der Elternzeit innerhalb des laufenden oder nächsten Urlaubsjahres genommen wird, verfällt (BAG 23.04.1994 - 9 AZR 165/95, DB 1996, 2132 zu § 17 Abs. 2 BErzGG).
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 465/11

    Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Passivlegitimation

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.11.2014 - 12 Sa 982/14
    aa)Zunächst ist davon auszugehen, dass es mit Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG unvereinbar ist, wenn eine Norm den den gesetzlichen Mindesturlaub betreffenden Urlaubsabgeltungsanspruch im Ergebnis ausschließt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund Arbeitsunfähigkeit den Erholungsurlaub nicht nehmen konnte (BAG 15.01.2013 - 9 AZR 465/11, ZTR 2013, 393 Rn. 31).
  • Drs-Bund, 19.01.1957 - BT-Drs II/3117
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014 - 12 Sa 982/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 51/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ob die tarifliche Regelung, soweit sie nicht auch das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot als Grund für eine Übertragung des Urlaubs ansieht, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs rechtswirksam ist, was im Hinblick auf § 17 Satz 2 MuSchG sowie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung von Frauen fraglich sein könnte (dazu etwa Düwell, in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, juris-Praxiskommentar - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kapitel 5.23, Randnummern 27 und 28 zu § 17 MuSchG, sowie Friese, in: Das Verhältnis von Erholungsurlaub und Mutterschutz - die Neuregelung in § 17 MuSchG, NZA 2003, 597, sowie Schrader, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition, Stand vom 1. Dezember 2015, Randnummer 3 zu § 17 MuSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen, und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014, 12 Sa 982/14, abrufbar bei juris, Randnummer 41), kann offen bleiben.
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 58/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ob die tarifliche Regelung, soweit sie nicht auch das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot als Grund für eine Übertragung des Urlaubs ansieht, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs rechtswirksam ist, was im Hinblick auf § 17 Satz 2 MuSchG sowie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung von Frauen fraglich sein könnte (dazu etwa Düwell, in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, juris-Praxiskommentar - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kapitel 5.23, Randnummern 27 und 28 zu § 17 MuSchG, sowie Friese, in: Das Verhältnis von Erholungsurlaub und Mutterschutz - die Neuregelung in § 17 MuSchG, NZA 2003, 597, sowie Schrader, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition, Stand vom 1. Dezember 2015, Randnummer 3 zu § 17 MuSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen, und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014, 12 Sa 982/14, abrufbar bei juris, Randnummer 41), kann offen bleiben.
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 55/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ob die tarifliche Regelung, soweit sie nicht auch das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot als Grund für eine Übertragung des Urlaubs ansieht, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs rechtswirksam ist, was im Hinblick auf § 17 Satz 2 MuSchG sowie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung von Frauen fraglich sein könnte (dazu etwa Düwell, in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, juris-Praxiskommentar - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kapitel 5.23, Randnummern 27 und 28 zu § 17 MuSchG, sowie Friese, in: Das Verhältnis von Erholungsurlaub und Mutterschutz - die Neuregelung in § 17 MuSchG, NZA 2003, 597, sowie Schra-der, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition, Stand vom 1. Dezember 2015, Randnummer 3 zu § 17 MuSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen, und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014, 12 Sa 982/14, abrufbar bei juris, Randnummer 41), kann offen bleiben.
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 53/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ob die tarifliche Regelung, soweit sie nicht auch das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot als Grund für eine Übertragung des Urlaubs ansieht, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs rechtswirksam ist, was im Hinblick auf § 17 Satz 2 MuSchG sowie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung von Frauen fraglich sein könnte (dazu etwa Düwell, in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, juris-Praxiskommentar - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kapitel 5.23, Randnummern 27 und 28 zu § 17 MuSchG, sowie Friese, in: Das Verhältnis von Erholungsurlaub und Mutterschutz - die Neuregelung in § 17 MuSchG, NZA 2003, 597, sowie Schra-der, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition, Stand vom 1. Dezember 2015, Randnummer 3 zu § 17 MuSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen, und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014, 12 Sa 982/14, abrufbar bei juris, Randnummer 41), kann offen bleiben.
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 54/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ob die tarifliche Regelung, soweit sie nicht auch das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot als Grund für eine Übertragung des Urlaubs ansieht, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs rechtswirksam ist, was im Hinblick auf § 17 Satz 2 MuSchG sowie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung von Frauen fraglich sein könnte (dazu etwa Düwell, in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, juris-Praxiskommentar - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kapitel 5.23, Randnummern 27 und 28 zu § 17 MuSchG, sowie Friese, in: Das Verhältnis von Erholungsurlaub und Mutterschutz - die Neuregelung in § 17 MuSchG, NZA 2003, 597, sowie Schra-der, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition, Stand vom 1. Dezember 2015, Randnummer 3 zu § 17 MuSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen, und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014, 12 Sa 982/14, abrufbar bei juris, Randnummer 41), kann offen bleiben.
  • LAG Saarland, 02.03.2016 - 1 Sa 57/15

    Verfall von tariflichen Urlaubsansprüchen - Abweichung von dem Fristenregime des

    Ob die tarifliche Regelung, soweit sie nicht auch das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot als Grund für eine Übertragung des Urlaubs ansieht, hinsichtlich des tariflichen Urlaubs rechtswirksam ist, was im Hinblick auf § 17 Satz 2 MuSchG sowie unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung von Frauen fraglich sein könnte (dazu etwa Düwell, in: Düwell/Göhle-Sander/Kohte, juris-Praxiskommentar - Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kapitel 5.23, Randnummern 27 und 28 zu § 17 MuSchG, sowie Friese, in: Das Verhältnis von Erholungsurlaub und Mutterschutz - die Neuregelung in § 17 MuSchG, NZA 2003, 597, sowie Schrader, in: Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, 38. Edition, Stand vom 1. Dezember 2015, Randnummer 3 zu § 17 MuSchG, jeweils mit weiteren Nachweisen, und auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. November 2014, 12 Sa 982/14, abrufbar bei juris, Randnummer 41), kann offen bleiben.
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